Schwimmunterricht
Sehr geehrte Eltern, Ihr Kind beginnt im Rahmen des Sportunterrichtes der 3. Klasse mit dem Schwimmunterricht. Dieser Anfangsunterricht ist verbindlich. Eine Befreiung vom Schwimmunterricht ist nach körperlicher Schädigung oder Verletzung möglich, wenn Sie für das Kind ein ärztliches Attest vorweisen. Bei kurzzeitigen und leichten Erkrankungen genügt uns eine schriftliche Mitteilung von Ihnen. Kinder mit Hautekzemen und anderen Hautkrankheiten bedürfen der Genehmigung durch den Arzt zur Teilnahme am Unterricht. Ihrem Kind werden vierzehntägig montags 2 Stunden Schwimmunterricht erteilt. Alle Kinder erhalten eine Belehrung zum Verhalten im Straßenverkehr, zum Verhalten im Schwimmunterricht, zu Gefahren beim Schwimmen und zur Einhaltung der Schwimmhallenordnung. Bitte bestätigen Sie durch Unterschrift unter diesen Brief, dass Sie über die Bedingungen für den Schwimmunterricht von uns informiert wurden und dass von Ihrer Seite keine gesundheitlichen Bedenken für die Teilnahme ihres Kindes am Schwimmunterricht bestehen. Bitte schicken Sie Ihrem Kind folgende notwendigen Materialien mit. - Badeanzug bzw. -hose - Badesandaletten - 2 Handtücher (Haare, Körper) - Duschbad oder Seife - dicke, fest anliegende Mütze, die Stirn und Ohren schützt - verschließbare Oberbekleidung - für Mädchen mit langen Haaren wäre eine Badekappe ratsam (Bürste oder Kamm mitbringen) Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind zum Schwimmunterricht keinen Schmuck und keine Wertgegenstände mitbringt.
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